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Schwangerschaftsvorsorge und Geburt

NATASCHA BISBIS
DOULA UND GRÜNDERIN DER GRUPPE „GEBUERTSRECHT LËTZEBUERG – BIRTHRIGHTS LUXEMBOURG“

Kloertext: Schwangerschaftsvorsorge und Geburt

Eines der zentralen Menschenrechte bei der Gestaltung der Geburt ist das Recht auf Privatsphäre und Selbstbestimmung in der Schwangerschaftsvorsorge und Geburt. In Luxemburg wird dieses Recht nicht geltend gemacht, insofern dass es an Gestaltungsmöglichkeiten fehlt. Natascha Bisbis, Doula und Gründerin der Gruppe „Gebuertsrecht Lëtzebuerg – Birthrights Luxembourg“, erläutert die Hintergründe und erklärt, was sich im Großerzogtum alles verbessern könnte: „Wissenschaftliche Studien belegen, dass das Hebammenmodell, in dem die Schwangerschaftsvorsorge und Geburt eigenverantwortlich durch Hebammen begleitet werden, sowie die 1:1- Begleitung der Geburt durch eine vertraute Person zu besseren Ergebnissen in Punkto Gesundheit und Zufriedenheit bei Müttern und Babys führt. Dieses Pflegemodell wird auch von der WHO empfohlen. In Luxemburg hat das exklusive gynäkologische Modell die Geburtshilfe in Geburtsmedizin verwandelt und zeichnet sich aus durch schnell getaktete Vorsorgetermine ohne zwischenmenschliche Beziehung, Einsatz von sehr viel Technik, Berechnungen und Vermessungen mit wenig Raum für Aufklärung oder Vertrauen in den weiblichen Körper.
Der Profitdrang der Kliniken erhöht den Zeitdruck und auch eine angemessene Betreuung kostet viel. Die traurige Statistik lautet: 90 Prozent der Frauen erleben medikamentöse, mechanische oder operative Eingriffe bei der Geburt, einem physiologisch gesunden Prozess, für den die wenigsten Frauen diese Form von Interventionen benötigen oder wünschen.
Neben den strukturellen Einschränkungen, wie akuter Personalmangel bei den Hebammen und Mangel an Vielfältigkeit was den Geburtsort betrifft wie Geburtshäuser oder Hausgeburten, gibt es persönliche Übergriffe auf körperlicher und verbaler Ebene. Die Praxis von Respekt vor der körperlichen Autonomie fängt mit dem Verständnis an, dass das medizinische Personal die gebärende Frau als eigenständige und vollzurechnungsfähige Person wahrnimmt, die eigenverantwortlich alle Entscheidungen trifft über ihren Körper und die Geburt ihres Kindes. Das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Einwilligung der Frau muss unbedingt auch die Geburtsstationen und Frauenarztpraxen erreichen.
Die Geburt eines Kindes ist ein einmaliges, persönliches und tiefgreifendes Erlebnis für jede Familie und hat direkte Auswirkungen auf das Leben des Neugeborenen und den gesamten Prozess des Elternwerdens. Die körperlichen und seelischen Bedürfnisse, die eine gute Geburt ermöglichen, sind: viel Liebe, Geborgenheit, Vertrauen, sehr viel Zeit und das Gefühl von Sicherheit.
Es ist notwendig, dass Politik und Gesundheitswesen die Rechte und individuellen Bedürfnisse von Familien ernst nehmen und vielfältige Modelle schaffen, in denen diese liebevoll unterstützt werden.“

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